Poliscan Speed – standardisiertes Verfahren?

15. Juni 2010 | Verkehrsstrafrecht

Das Messverfahren Poliscan Speed beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Es dreht sich vorallem um die Frage, ob es sich bei dem Messverfahren um ein standardisiertes Verfahren handelt.

Diese hätte zur Folge, dass in einem Urteil “nur noch” Feststellungen zum Messverfahren (Benennung des Verfahrens), der vorgenommene Sicherheitsabschlag und die vorgeworfene Geschwindigkeit genannt werden müssten.

In der Vergangenheit haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass das Messverfahren zur Zeit noch nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen:

AG Solingen Urteil vom 02.04.2009, Az. 23 Owi 81 Js 2227/08-75/08

AG Dillenburg Urteil vom 02.10.2009, Az. 3 OWi 2 Js 54432/09

AG Mannheim Urteil vom 02.12.2009, Az.: 29 OWi 504 Js 16925/09.

Als Begründung wurde unteranderem die fehlende nachträgliche Überprüfbarkeit der Messergebnisse durch einen Sachverständigen genannt.

Nunmehr hat das OLG Düsseldorf (Az. IV- 5 Ss (OWi) 206/09 – (OWi) 178709 I) in einem Beschluss das Messverfahren als standardisiertes Verfahren anerkannt.  Die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung bleibt daher abzuwarten.

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