BSG Urteil vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 75/08 R Nach Ansicht der urteilenden Richter besteht dann grundsätzlich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft für jeden Tag, an dem der Hilfebedürftige sich länger als 12 Stunden in einer Bedarfsgemeinschaft aufhält.
07.28.10 | Rechtsprechung | Rechtsanwalt Limmer
SG Bremen Beschluss vom 31.05.2010, Az. S 23 AS 987/10 ER Streitgegenständlich war die Übernahme einer Mietkaution gemäß § 22 Abs. 3 SGB II. Der Antragsteller hat fortlaufend SGB II Leistungen erhalten. Er ist Vater einer Tochter und lebt getrennt von seiner Ehefrau. Er wollte nun in die Nähe seiner Ehefrau ziehen, um sich mehr [...]
06.15.10 | Sozialrecht | Rechtsanwalt Limmer