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Aufwendungen für die Haushaltsenergie sind von der Regelleistung gedeckt

SGB II: LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.03.2010 – L 6 B 141/09 Die Aufwendungen für die Haushaltsenergie sind in der Regelleistungen gemäß § 20 SGB II enthalten. Eine Übernahme im Rahmen der Unterkunftskosten gemäß § 22 SGB II ist nicht möglich.