Schönheitsreparaturen – zuweit gefasste Klausel kann zur Nichtigkeit führen
BGH: Urteil vom 13.01.2010 – VIII ZR 48/09 Schönheitsreparaturklauseln sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der BGH ha in dem o.g. Urteil festgestellt, dass eine zuweit gefasste Klausel zur Nichtigkeit der gesamten Klausel führen kann. Im vorliegenden Fall wurde von dem Mieter gefordert, dass er neben den üblichen Schönheitsreparaturen zusätzlich das Parkett versiegeln und Türen [...]
04.5.10 | Mietrecht | Rechtsanwalt Limmer
