Alle Artikel zu Mietkaution

Hartz 4 – Notwendigkeit des Umzuges

SG Bremen, Beschluss vom 31.05.2010, Az.: S 23 AS 987/10 ER Zwischen den Parteien war die Notwendigkeit eines Umzuges streitig. Nach Ansicht des SG Bremen war der Umzug als notwendig anzusehen, da der Kläger aufgrund des Umzuges die Entfernung zu seiner Tochter verkürzen konnte.

Hartz 4 – Übernahme Mietkaution

SG Bremen Beschluss vom 31.05.2010, Az. S 23 AS 987/10 ER Streitgegenständlich war die Übernahme einer Mietkaution gemäß § 22 Abs. 3 SGB II. Der Antragsteller hat fortlaufend SGB II Leistungen erhalten. Er ist Vater einer Tochter und lebt getrennt von seiner Ehefrau. Er wollte nun in die Nähe seiner Ehefrau ziehen, um sich mehr [...]