Hartz 4 – Notwendigkeit des Umzuges
SG Bremen, Beschluss vom 31.05.2010, Az.: S 23 AS 987/10 ER Zwischen den Parteien war die Notwendigkeit eines Umzuges streitig. Nach Ansicht des SG Bremen war der Umzug als notwendig anzusehen, da der Kläger aufgrund des Umzuges die Entfernung zu seiner Tochter verkürzen konnte.
11.5.10 | Rechtsprechung, Sozialrecht | Rechtsanwalt Limmer
