Hartz 4 – Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht
SG Bremen Beschluss vom 06.05.2010, Az. S 23 AS 409/10 ER Das SG Bremen hat entschieden, dass nur in Ausnahmefällen die Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen werden können. Im vorliegenden Fall hatte eines der Kinder der Antragsteller eine Lern- und Rechenschwäche normaler Ausprägung. Dieses stelle keinen ungewöhnlichen atypischen Bedarf dar, da ein nicht unerheblicher Anteil von [...]
05.17.10 | Sozialrecht | Rechtsanwalt Limmer
