OWI – mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen als Tateinheit?
AG Suhl, Beschluss vom 21.02.2011, Az. 330 Js 21777/10 1 OWI Mehrere Geschwindigkeitsverstöße, die innerhalb eines kurzen Zeitraumes bei gleichbleibender Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer zusammenhängenden Fahrt begangen werden, stehen in Tateinheit zueinander.
06.28.11 | Verkehrsstrafrecht | Rechtsanwalt Limmer
