Hartz 4 – Vorlage von Kontoauszügen
Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.02.2011, L 11 AS 960/10 NZB Das Jobcenter hat die Kosten für die Vorlage für Kontoauszüge und Kopien nicht zu erstatten, wenn es dem Leistungsberechtigten möglich ist, die erforderlichen Unterlagen ohne eigene Kosten vorzulegen.
06.21.11 | Allgemein, Rechtsprechung, Sozialrecht | Rechtsanwalt Limmer
