Steuerrecht – Verlängerungstatbestand Zivildienst beim Kindergeld
BFH Urteil vom 20.05.2010, Az. III R 4/10
Der BFH hat in seinem Urteil entschieden, dass sich die Altersgrenze für Kindergeldzahlungen um die Dauer des gesamten Zivildienstes verlängert. Dieses gelte auch dann, wenn der Zivildienst nicht am Monatsersten, sondern Mitte des Monats begonnen wurde und für den Anfangsmonat bereits Kindergeld gezahlt worden ist.
Oftmals wurde von Seiten der Familienkassen das Argument angeführt, dass für den Anfangsmonat bereits Kindergeldzahlungen erfolgt seien und eine Verlängerung (Bsp: Zivildienst für 10 Monate) nur für 9 Monate möglich ist.
