Temporäre Bedarfsgemeinschaft

28. Juli 2010 | Rechtsprechung

BSG Urteil vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 75/08 R

Nach Ansicht der urteilenden Richter besteht dann grundsätzlich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft  für jeden Tag, an dem der Hilfebedürftige sich länger als 12 Stunden in einer Bedarfsgemeinschaft aufhält.

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