Temporäre Bedarfsgemeinschaft
28. Juli 2010 | Rechtsprechung
BSG Urteil vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 75/08 R
Nach Ansicht der urteilenden Richter besteht dann grundsätzlich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft für jeden Tag, an dem der Hilfebedürftige sich länger als 12 Stunden in einer Bedarfsgemeinschaft aufhält.
