Keine Erhöhung von Hartz 4 Leistungen für die Vergangenheit

5. April 2010 | Sozialrecht

Keine höheren Hartz 4 Leistungen für die Vergangenheit -  1 BvR 395/09

Das BVerfG hat sich in der o.g. Entscheidung vom 24.03.2010 wiederholt mit der Frage zu beschäftigen, ob nach dem Urteil vom 09.02.2010 höhere “Hartz 4 Leistungen” für die Vergangenheit ausgeschlossen sind oder nicht.

Das Gericht hat dieses verneint.

Im konkreten Fall hatte der Beschwerdeführer die Höhe seiner SGB II – Leistungen in dem Zeitraum von Januar bis Juni 2005 als zu gering angesehen.

Seine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Durch das Urteil vom 09.02.2010 – Az.: 1 BvL 1/09 u.a – wurden die relevanten Fragen aus verfassungsrechtlicher Sicht in Hinblick auf die Höhe der Regelleistung geklärt. Zur verfassungskonformen Regelung der Regelleistung wurde dem Gesetzgeber ein Frist bis zum 31.12.2010 eingeräumt. Bis dahin ist die alte verfassungswidrige Regelung weiterhin anwendbar. Damit kann der Beschwerdeführer für die Vergangenheit keine höheren Regelleistungen beanspruchen.

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