Hartz 4 – Kostenübernahme für die Anschaffung eines Kühlschrankes
SG Berlin Beschluss vom 15.03.2010, Az: S 174 AS 7801/10 ER
Im konkreten Fall hat das Gericht die Übernahme von Kosten für die Anschaffung eines neuen Kühlschrankes im Wege des atpyischen Bedarfes abgelehnt. Eine Übernahme scheitere an dem einmaligen Bedarf. Ein atypischer Bedarf ist unteranderem nur dann geben, wenn es sich um einen laufenden Bedarf handelt. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens gemäß § 23 SGB II scheiterte an dem fehlenden Antrag der Antragstellerin.
