Hartz 4- Zählen Instandhaltungsrücklagen zu den Kosten der Unterkunft?

9. April 2010 | Sozialrecht

LSG Sachsen, Urteil vom 26.11.2009 – L 7 AS 219/08

Klärungsbedürftig war die Frage, ob die Instandhaltungsrücklagen von dem zuständigen Sozialleistungsträger im Rahmen der Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II zu übernehmen sind.

Die Beklagte hatte eine Übernahme abgelehnt, da die Instandhaltungsrücklagen zu einer rechnerischen Wertsteigerung führen könnten.

Nach Ansicht des Gerichts  sind diese Rücklagen zu übernehmen. Gemäß § 22 SGB II werden die Kosten übernommen, die angemessen sind. Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist der Wohnungeigentümer verpflichtet Ansparungen vorzunehmen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung sind die Instandhaltungsrücklagen zu übernehmen, da der Wohnungseigentümer zur Zahlung verpflichtet ist. Des Weiteren hat das Gericht festgestellt, dass eine Vermögensbildung im vorliegenden Fall nicht vorliegt.

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