Hartz 4 – Weiterbewilligung von Leistungen
26. Januar 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht
BSG, Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 29/10R
Für den zuständigen Sozialleistungsträger besteht die Notwendigkeit im Rahmen der Beratungspflichten den Leistungsbezieher von SGB II Leistungen auf das Erfordernis der Stellung eines Weiterbewilligungsantrages hinzuweisen, soweit über den laufenden Bewilligungsabschnitt noch SGB II Leistungen notwendig sind.
Im konkreten Fall hatte der Leistungsträger bereits einmal Leistungen ohne einen Weiterbewilligungsantrag gewährt.
