Hartz 4 – Weiterbewilligung von Leistungen

26. Januar 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht

BSG, Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 29/10R

Für den zuständigen Sozialleistungsträger besteht die Notwendigkeit im Rahmen der Beratungspflichten den Leistungsbezieher von SGB II Leistungen auf das Erfordernis der Stellung eines Weiterbewilligungsantrages hinzuweisen, soweit über den laufenden Bewilligungsabschnitt noch SGB II Leistungen notwendig sind.

Im konkreten Fall hatte der Leistungsträger bereits einmal Leistungen ohne einen Weiterbewilligungsantrag gewährt.

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