Hartz 4 – Verbüßen einer Ersatzfreiheitsstrafe als Ausschlussgrund?
28. Juni 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht
BSG, Az. B 4 AS 128/10 R1
Vorinstanzen: SG Bremen, S 23 AS 1669/09 und LSG Celle, L 15 AS 144/10
Der 4.Senat des BSG hat das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 7 Abs. 4 SGB II bei dem Kläger bejaht. Der Kläger hatte während seines Leistungsbezuges eine Ersatzfreiheitsstrafe im geschlossenen Vollzog verbüßt. Die Aufhebung des Bewilligungsbescheides war demnach rechtmäßig erfolgt. Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.
