Hartz 4 – Übernahme der Kosten für die Ausstellung eines Reiseausweises
10. März 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2011, Az. L 19 AS 2003/10 B
Das LSG vertritt die Ansicht, dass ein Leistungsempfänger kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Ausstellung eines Reiseausweises hat.
Als mögliche Anspruchsgrundlagen würden § 21 Abs. 6 SGB II (atypischer Bedarf) und § 73 SGB XII geprüft.
Im vorliegenden Fall bestand für den Leistungsbezieher die Möglichkeit, von den Gebühren gemäß § 53 Abs. 1 AufenthV befreit zu werden.
