Hartz 4 – Mahngebühren vom Jobcenter?
31. Mai 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht
BSG, Urteil vom 26.05.2011, Az. B 14 AS 54/10 R
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Mahngebühren nicht von SGB II Leistungsempfängern erhoben werden durften. Es fehlte an einer Rechtsgrundlage. Es handelte sich um Zeiträume vor dem 01.04.2011.
Jedoch bleibt zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit der Reform vom 01.04.2011 eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Mahngebühren geschaffen hat.
