Hartz 4 – Kostenübernahme von kleinen Reparaturen in Mietwohnungen

16. August 2010 | Sozialrecht

SG Köln, Urteil vom 29.07.2010, Az. S 32 AS 2091/10

Die Kosten für Aufwendungen für kleine Reparturen in der Mietwohnung müssen aus der Regelleistung (§ 20 SGB II) bestritten werden.

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