Hartz 4 – Kostenübernahme von kleinen Reparaturen in Mietwohnungen
SG Köln, Urteil vom 29.07.2010, Az. S 32 AS 2091/10
Die Kosten für Aufwendungen für kleine Reparturen in der Mietwohnung müssen aus der Regelleistung (§ 20 SGB II) bestritten werden.
SG Köln, Urteil vom 29.07.2010, Az. S 32 AS 2091/10
Die Kosten für Aufwendungen für kleine Reparturen in der Mietwohnung müssen aus der Regelleistung (§ 20 SGB II) bestritten werden.