Hartz 4 – keine Kostenübernahme für Kita Reise

27. April 2010 | Sozialrecht

SG Berlin Beschluss vom 14.04.2010, AZ: S 39 AS 9775/10 ER

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten für eine Reise einer Kindergartengruppe nicht vom Sozialleistungsträger übernommen werden.

Die Kosten für einen derartigen mehrtägigen Ausflug seien im Gegensatz zu mehrtägigen Klassenfahrten nicht von § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II erfasst. Dieser sieht eine Übernahme nur dann vor, wenn Fahrten im Rahmen von schulrechtlichen Bestimmungen erfolgen würden. Dieses sei aber bei Kita-Reisen nicht der Fall, da diese in den schulrechtlichen Bestimmungen nicht erfasst seien. Auch eine Übernahme der Kosten im Rahmen des atypischen Bedarfes sei ausgeschlossen. Es handle sich nicht einen laufenden Bedarf.

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