Hartz 4 – Instandhaltungsrücklagen als Kosten der Unterkunft?

28. Juli 2010 | Sozialrecht

LSG Sachsen Urteil vom 26.11.2009, Az.  L 7 AS 219/08

Streitgegenstand war die Frage, ob Instandhaltungsrücklagen bei einer Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft vom zuständigen Leistungsträger zu übernehmen sind.

Instandhaltungsrücklagen gemäß § 16 Abs. 2 WEG  sind nach Ansicht der Richter von den Kosten der Unterkunft umfasst und daher vom Leistungsträger zu übernehmen. Ein entsprechender rechtlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft und den Instandhaltungsrücklagen besteht. Jeder Wohnungseigentümer sei verpflichtet die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und die weiteren Kosten des gemeinsamen Eigentums zu tragen.

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