Hartz 4 – Fernseher im Wege der Erstausstattung?
10. März 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht
BSG, Urteil vom 24.02.2011, Az. B 14 AS 75/10 R
Das BSG urteilte, dass ein Fernseher nicht zu der Erstausstattung einer Wohnung zählt.
Die Erstausstattung umfasse nur wohnraumbezogene Gegenstände. Ein Fernseher sei nicht ein wohnraumbezogener Gegenstand und falle somit nicht unter die Erstausstattung.
