Hartz 4 – Einkommensanrechnung von gepfändetem Lohn?

17. Juni 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht

SG Lübeck, Beschluss vom 22.03.2011, Az. S 21 AS 198/11 ER

Gepfändeter Lohn wird als fiktives Einkommen bei der Berechnung des Sozialleistungsanspruches berücksichtigt. Dieses führt unweigerlich zu einer Kürzung des Sozialleistungsanspruches, obwohl das Geld nicht zur Verfügung steht. Begründet wurde die Entscheidung mit der Systematik und dem Zweck des Gesetzes. Andernfalls würden Sozialleistungen zur Tilgung von Schulden verwendet werden.

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