Hartz 4 – Darlehen als Einkommen?
BSG Urteil vom 17.06.2010, Az. B 14 AS 46/09 R
In dem zugrundeliegenden Fall hatten sich die Richter mit der Frage zu beschäftigten, ob es sich bei einem Darlehen unter Verwandten um Einkommen gemäß § 11 SGB II handelt.
Die Hilfebedürftige hatte von Seiten ihrer Familie während des Leistungsbezuges ein Darlehen erhalten. Eine Rückzahlungsverpflichtung wurde vereinbart.
Nach Ansicht des 14. Senates hat es sich in dem vorliegenden Fall nicht um Einkommen gehandelt. Als Grund führte das Gericht an, dass ein Darlehen nur dann als Einkommen anzusehen sei, wenn ein Dritter anstelle des Grundsicherungsträgers vorläufig leiste.
Von entscheidender Bedeutung ist die Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht. Jeder Fall ist aber als Einzelfall zu beurteilen.
