Hartz 4 Darlehen als Einkommen?
1. Juni 2011 | Rechtsprechung, Sozialrecht
LSG Bayern, Urteil vom 26.01.2011, Az. L 16 AS 390/10
Für die Berücksichtigung eines Darlehens als Einkommen gemäß § 11 SGB II ist, ob die Rückzahlungsmodalitäten zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind. Im Falle der wirksamen Regelung ist ein Darlehen grundsätzlich kein Einkommen im Sinne von § 11 SGB II. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sich der Sachverhalt vor der Reform vom 01.04.2011 ereignet hat.
