Hartz 4 – Anrechnung von Entlassungsentschädigung als Einkommen
BSG Urteil vom 28.10.2009, Az. B 14 AS 55/08 R
Das BSG hat in dem obigen Fall entschieden, dass Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich aus Anlass der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als einmaliges Einkommen i.S.v. § 11 SGB II gelten. Dieses Einkommen ist über einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.
