Hartz 4 – Anrechnung von Entlassungsentschädigung als Einkommen

14. Mai 2010 | Sozialrecht

BSG Urteil vom 28.10.2009, Az. B 14 AS 55/08 R

Das BSG hat in dem obigen Fall entschieden, dass Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich aus Anlass der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als einmaliges Einkommen i.S.v. § 11 SGB II gelten. Dieses Einkommen ist  über einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.

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