Elterngeldanrechnung bei Hartz IV ab Januar 2011

2. Januar 2011 | Sozialrecht

Viele Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden auf ihrem Bewilligungsbescheid ab Januar 2011 gesehen haben, dass das Elterngeld in voller Höhe als Einkommen angerechnet wird.

Es stellt sich bei vielen die Frage, ob die Anrechnung korrekt ist. Dies wird in den meisten Fällen tatsächlich so sein. Denn anders als der Großteil glaubt, hat die Anrechnung des Elterngeldes mit dem Gesetz, welches im Bundesrat bezüglich der Erhöhung des Regelsatzes gescheitert ist, nichts zu tun.

Die Anrechnung des Elterngeldes wurde bereits zuvor beschlossen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen das Elterngeld weiterhin nicht anrechenbar ist. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und ein Widerspruchsverfahren daher bei Ihnen Aussicht auf Erfolg  bietet, prüfe ich gerne für Sie.

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