Hartz 4 – Krankenkassenzusatzbeiträge

20. April 2010 | Ratgeber

In bestimmten Härtenfällen besteht die Möglichkeit, dass der zuständige Sozialleistungsträger (ARGE, Jobcenter, etc.) für Leistungsbezieher auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen übernimmt.

Eine Kostenübernahme kann in Ausnahmefällen erfolgen, wenn  zum Beispiel erhebliche Einbußen in der Leistungsgewährung durch einen Krankenkassenwechsel zu erwarten sind. Dieses kann der Fall sein, wenn bereits Kuren oder Rehamaßnahmen bereits bewilligt worden sind und bei einem Krankenkassenwechsel die neue Krankenkasse erneut bewilligen müsste. In einer solchen Konstellation kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bereits bewilligte Rehamaßnahme der vorherigen Krankenkasse durch die neue Krankenkasse nicht mehr bewilligt wird. Oder aber die Leistungskataloge der Krankenkassen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten und der Hilfebedürftige hat gerade seine jetzige Krankenkasse entsprechend  ausgewählt, weil eine bestimmte Behandlungsform übernommen wird.

Tags: , , ,