Wasser und Abwasser können in einer Summe abgerechnet werden.

5. April 2010 | Mietrecht

BGH: Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

§ 556 BGB

Der Vermieter kann die Kosten für Frisch- und Abwasser in der Betriebskostenabrechnung
in einer einheitlichen Summe abrechnen, wenn diese Kostenpositionen einheitlich durch einen Zähler
erfasst werden. 

Im konkreten Fall wurde die Revision vom BGH zurückgewiesen.

Tags: , , ,