Wasser und Abwasser können in einer Summe abgerechnet werden.
BGH: Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 340/08 § 556 BGB Der Vermieter kann die Kosten für Frisch- und Abwasser in der Betriebskostenabrechnung in einer einheitlichen Summe abrechnen, wenn diese Kostenpositionen einheitlich durch einen Zähler erfasst werden. Im konkreten Fall wurde die Revision vom BGH zurückgewiesen.
