Mietrecht – Unwirksamkeit von verkappter Fachhandwerkerklausel “ausführen zu lassen”
LG München I, Urteil vom 30.09.2009 – 15 S 6274/09 – Revision zugelassen
Gegenstand des Urteils war die Frage, ob die Klausel “ausführen zu lassen” in Bezug auf die Ausführung von Schönheitsreparaturen (sog. “Fachhandwerkerklausel”) der Inhaltskontrolle statthalten kann.
Das Gericht hat dieses verneint. Die Klausel verstoße gegen § 307 BGB, weil eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Mieters vorliege. Der Mieter müsse die Möglichkeit haben die Arbeiten selbstausführen.
Die Revision wurde zugelassen, da das Gericht in dieser Entscheidung von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen ist.
Anmerkung: In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Ausführung der Arbeiten durch den Mieter stets fachgerecht sein muss.
