Kurzinformation – Anrechnung von Kindesunterhalt im SGB II Bereich
15. Juni 2010 | Infos für Mandanten
In letzter Zeit wurden vermehrt Bescheide überprüft, in denen der verbleibende Kindesunterhalt (Bedarfsdeckung beim Kind) bei den übrigen BG-Mitgliedern als Einkommen angerechnet wurde.
Sollte dieses auch in Ihren Bescheiden der Fall sein, lassen Sie sich durch mich beraten.
