Hartz 4 – Sanktion ohne Eingliederungsvereinbarung

12. April 2010 | Allgemein

BSG Urteil vom 17.12.2009 – Az. B 4 AS 20/09 R

Das Bundessozialgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Absenkung  der Regelleistung zu Recht erfolgt ist.

Die hilfebedürftige Klägerin hatte eine Eingliederungsmaßnahme abgelehnt und daraufhin eine Sanktion erhalten. Eine Eingliederungsvereinbarung hatte die Klägerin nicht unterschrieben.

Das Gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Absenkung der Regelleistung im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt, da die Voraussetzungen von § 31 SGB II nicht vorgelegen haben. Weder wurde eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, noch konnte sich der Sozialleistungsträger mit Erfolg auf § 31 Abs. 4 Nr. 3 b SGB II berufen. Die Vorschrift verweist zwar auf die Sperrzeittatbestände des SGB III, aber diese finden im SGB II keine Anwendung, wenn sie vom Sinn und Zweck in § 31 Abs. 1 SGB II geregelt sind.

Tags: , , , , ,