Hartz 4 – private Krankenversicherung

26. Januar 2011 | Allgemein

BSG, Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R

Nunmehr hat das BSG sich für eine volle Übernahme der Versicherungsbeiträge von privat krankenversicherten Leistungsbeziehern ausgesprochen. Als Grund wurde das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter Leistungsbezieher angeführt.

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