Hartz 4 – private Krankenversicherung
BSG, Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R
Nunmehr hat das BSG sich für eine volle Übernahme der Versicherungsbeiträge von privat krankenversicherten Leistungsbeziehern ausgesprochen. Als Grund wurde das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter Leistungsbezieher angeführt.
