Hartz 4 – Gründungszuschluss als Einkommen
Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.02.2011, Az. L 7 AS 86/11 B ER
Ein nach § 57 SGB III gewährter Gründungszuschuss ist in voller Höhe als Einkommen zuberücksichtigen.
Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.02.2011, Az. L 7 AS 86/11 B ER
Ein nach § 57 SGB III gewährter Gründungszuschuss ist in voller Höhe als Einkommen zuberücksichtigen.