Hartz 4 – Anrechnung von Geldgeschenken

13. April 2010 | Allgemein

LSG SachsenUrteil vom 08.04.2010 – Az. L 2 AS 248/09

Das Gericht hat entschieden, dass Geldgeschenke bis zu einer Höhe von 50 €  jährlich anrechnungsfrei sind.  Geldgeschenke, die diesen Betrag übersteigen werden in voller Höhe als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II angerechnet.

Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Bemerkung: Bei zweckbestimmten Geldgeschenken stellt sich die Rechtlage anders dar.

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