Hartz 4 – Anrechnung von Geldgeschenken
LSG SachsenUrteil vom 08.04.2010 – Az. L 2 AS 248/09
Das Gericht hat entschieden, dass Geldgeschenke bis zu einer Höhe von 50 € jährlich anrechnungsfrei sind. Geldgeschenke, die diesen Betrag übersteigen werden in voller Höhe als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II angerechnet.
Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Bemerkung: Bei zweckbestimmten Geldgeschenken stellt sich die Rechtlage anders dar.
