Bundesverfassungsgericht vom 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Verfassungsbeschwerde mit einer Verkehrsüberwachung mittels Videoaufzeichnung auseinandergesetzt und eine solche für unzulässig erklärt, weil sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Die Daten sämtlicher Fahrzeuge wurden verdachtsunabhängig aufgezeichnet und im Anschluss ausgewertet.
07.30.10 | Verkehrsstrafrecht | Rechtsanwalt Limmer
OLG Jena Beschluss vom 06.01.2010 – 1 Ss 291/09 In dem o.g. Beschluss lehnten die Richter ein Beweisverwertungsverbot ab. Es bei sei bei der vorliegenden Geschwindigkeitsmessung kein verdachtsunabhängiger Eingriff erfolgt, da die Dokumentation des Verstoßes verdachtsabhängig erfolge.
07.30.10 | Verkehrsstrafrecht | Rechtsanwalt Limmer
OLG Bamberg Beschluss vom 16.11.2009, Az. 2 Ss OWi 1215/09 Auch in diesem Verfahren wurde ein Beweisverwertungsverbot nicht angenommen. Die Fahrerdokumentation mittels Videoabstandsmessanlage (VAMA) wurde als verdachtsunabhängige Messung eingestuft, da das Auslösen der Kamera nach der Erkennung eines Verkehrsverstoßes nur in Verdachtsmomenten manuell erfolgt.
07.30.10 | Verkehrsstrafrecht | Rechtsanwalt Limmer
OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.01.2010, Az. 2 Ss OWi 131/09 Die Richter ging in dem konkreten Fall von einer anlassbezogenen und verdachtsabhängigen Lichtbildaufzeichnung aus. Ein Beweisverwertungsverbot wurde verneint. Rechtsgrundlage bildet der § 100 h StPO in Verbindung mit § 46 OWiG.
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